Schöneberg – Dr. Sibyll Klotz, Stadträtin für Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, hält es auch aus Tempelhof-Schöneberger Sicht für dringend erforderlich, dass der Senat die seit 2005 (mit Ausnahme von 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften) nicht mehr erhöhten Kosten der Unterkunft und die Heizkosten den deutlich gestiegenen Mieten in Berlin angleicht. Immer mehr Menschen, die Leistungen der Jobcenter erhalten, können mit den zugestandenen Kosten der Unterkunft ihre Miete nicht mehr bezahlen.
Berlinweit überschreitet mittlerweile jede dritte Bedarfsgemeinschaft die Richtwerte.
Besonders alarmierend ist die Zahl der „Festsetzungen“, also der Fälle, in denen die Miete die AV Wohnen überschreitet und deshalb „festgesetzt“ wird. Die Differenz zwischen der realen Miete und dem Betrag, den das Jobcenter zahlt, sparen sich die betroffenen Menschen oft „vom Munde ab“, also vom eigenen Existenzminimum oder dem ihrer Kinder, wenn sie keine anderen Möglichkeiten haben. In Tempelhof-Schöneberg betraf dies im Jahr 2011 3.691 Fälle, also 44% aller über dem Richtwert liegenden Bedarfsgemeinschaften im Bezirk.
Deshalb wird der Senat auch zu einer zeitnahen Neuregelung der Kosten der Unterkunft im Land Berlin aufgefordert, die sich am Berliner Mietspiegel orientiert, eine regelmäßige Anpassung an die reale Miet- und Betriebskostenentwicklung vorsieht, einen Neuvermietungszuschlag beinhaltet und einen Klimabonus berücksichtigt. Außerdem soll die Neuregelung rechtssicher sein und festlegen, ab wann ein Energie- und Wasserverbrauch unwirtschaftlich ist und deshalb deren Kosten nicht mehr erstattungsfähig sind.
Quelle: Oliver Schulz Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin




























































































































































